Wenn ein Mann zeugungsunfähig ist und akzeptiert, dass seine Lebensgefährtin Fremdsperma erhält und er sich bereit erklärt, für das Kind zu sorgen, muss er auch später für den Unterhalt aufkommen.
Recht und Steuern beim Kinderwunsch
Eine besondere Form dieser Erklärung – z. B. eine notarielle Beurkundung – ist nicht notwendig.
Dies wurde nun vor dem Bundesgerichtshof (XII ZR 99/14) entschieden. Das Urteil ist auf der Internetseite:
Heute ist es endlich soweit – Die App „Kinderwunsch- “ ist seit heute online und steht zum kostenfreien download bereit.
In der App „Kinderwunsch- “ geht es nicht nur um den Kinderwunsch, sondern auch um die Familienvorsorge. Mit vielen Aufklärungsvideos und Begriffserläuterungen erhalten alle Menschen, die am Thema Kinderwunsch Interesse haben, wertvolle Informationen.
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Wenn Sie im smartphone einen QRcode-Scanner installiert haben, können Sie die App auch direkt mit dem scannen downloaden
Die „Kinderwunsch-“ APP wurde für die smartphones entwickelt.